Sie hatten einen Autounfall und melden den Schaden der gegnerischen Versicherung. Ihr Fahrzeug hatte aber schon vorher eine Delle oder einen Kratzer an derselben Stelle, den Sie nie haben reparieren lassen. Nun stellt sich die Frage: Sollen Sie diesen Vorschaden dem Gutachter mitteilen oder ist es besser, ihn zu verschweigen, in der Hoffnung, dass die gesamte Reparatur bezahlt wird? Viele Autofahrer sind in dieser Situation unsicher und riskieren aus Unwissenheit, ihren kompletten Anspruch auf Schadensersatz zu verlieren.
In einem solchen Fall hat das Oberlandesgericht Hamm klar entschieden (Beschluss vom 21.12.2021, Az. 9 U 164/20). Ein Autofahrer hatte einen erheblichen, unreparierten Vorschaden beim Gutachten zum neuen Unfall verschwiegen. Das Gericht urteilte, dass der Kläger damit seiner Pflicht nicht nachgekommen sei, den neuen Schaden konkret nachzuweisen. Wenn nicht klar zwischen altem und neuem Schaden unterschieden werden kann, ist eine korrekte Schadensberechnung unmöglich. Weder die Reparaturkosten noch der Wiederbeschaffungswert oder der Restwert des Autos lassen sich dann feststellen. Die Klage auf Schadensersatz wurde daher abgewiesen.
Für Sie als Geschädigter bedeutet das: Seien Sie gegenüber dem Gutachter immer ehrlich bezüglich unreparierter Vorschäden. Ihre Offenlegungspflicht ist entscheidend. Können Sie den neuen Schaden nicht klar vom alten abgrenzen, tragen Sie das Risiko. Im schlimmsten Fall verweigert die Versicherung die Zahlung komplett und Sie bleiben auf den gesamten Kosten sitzen. Dokumentieren Sie Vorschäden am besten schon vor einem neuen Unfall mit Fotos. Nur so können Sie im Ernstfall beweisen, welcher Schaden neu und erstattungsfähig ist und welcher bereits vorher bestand.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Hamm Beschluss vom 21.12.2021 - 9 U 164/20 - Zur Zurückweisung einer Berufung wegen unzureichender Schadensdarlegung bei verschwiegenem Vorschaden
Ja, Sie sollten alle Vorschäden angeben, insbesondere wenn sie sich im Bereich des neuen Schadens befinden. Ehrlichkeit verhindert den Vorwurf, Sie wollten sich unrechtmäßig bereichern.
Auch ein unabsichtliches Vergessen kann problematisch sein. Sie müssen den Schaden nachweisen, und ohne klare Abgrenzung zum Vorschaden gelingt das oft nicht, wie das Urteil des OLG Hamm zeigt.
Doch, wenn der neue Schaden klar vom alten abgrenzbar ist und Sie den Vorschaden offenlegen, wird der neue Schaden reguliert. Problematisch wird es nur, wenn Sie Vorschäden verschweigen und eine Abgrenzung unmöglich ist.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 01.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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