Das Verkehrslexikon
MPU-Anordnung ohne vorangegangene Verkehrsteilnahme
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Einleitung
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Allgemeines
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Einleitung:
Es stößt besonders häufig auf Unverständnis, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung einer positiven MPU gegenüber einem Fahrerlaubnisinhaber anordnet, der gar nicht in alkoholisiertem Zustand oder nach Drogenkonsum am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat.
Allerdings wird dies von der Rechtsprechung beim Vorliegen besonderer Umstände durchaus als im Rahmen des der Behörde eingeräumten Ermessens angesehen. Insbesondere beim Vorliegen von Tatsachen, die unabhängig von der Verkehrsteilnahme auf schwerwiegenden Rauschmittelmissbrauch oder Rauschmittelabhängigkeit hindeuten, kann dem Betroffenen aufgegeben werden, die hervorgerufenen Eignungszweifel zu widerlegen.
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Allgemeines:
Stichwörter zum Thema Alkohol
Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Alkohol und Trennungsvermögen
OVG Saarlouis v. 18.09.2000:
Die zwingend festgelegte Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erfordert zumindest, daß der Betroffene alles getan hat, um ein Fahrzeug in Bewegung zu setzen, wenn nicht sogar das bereits begonnene Fahren mit einem Fahrzeug. Ausgeschlossen sind insoweit damit die Fälle, in denen eine Alkoholkonzentration von über 2,0 Promille zwar festgestellt worden ist, ein Fahrzeug aber in diesem Sinne (noch) nicht geführt worden ist.
VG Sigmaringen v. 19.01.2001:
Der häusliche Trunk ohne Verkehrsteilnahme unter Alkohol kann die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen bei einem Berufskraftfahrer, der einerseits sehr alkoholgewöhnt ist und andererseits regelmäßig fahren muss (hier: Nachtrunk von 2,5 l Weißbier und BAK von 1,57 Promille nach leichtem Verkehrsunfall).
VGH Mannheim v. 22.01.2001:
Das Trinken einer wegen eines Alkoholdelikts vorbelastete Frau in Begleitung ihres 4-jährigen Kindes in einer Gaststätte ohne Verkehrsteilnahme rechtfertigt die Anordnung einer MPU.
VGH Kassel v. 09.11.2001:
§ 13 Abs 1 Nr 2 FeV lässt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung der Fahreignung auch in den Fällen der Nrn 2a, zweite Alternative und 2e - wie in den Fällen der Nrn 2b, 2c und 2d - nur zu, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kraftfahrer wegen Alkoholmissbrauchs nicht hinreichend klar zwischen Alkoholkonsum und Fahren trennen kann. Eine Alkoholauffälligkeit gibt daher nur Anlass für eine Anordnung nach § 13 Abs 1 Nr 2 FeV, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.
VGH Mannheim v. 24.06.2002:
Bereits die einmalige Feststellung einer schweren Alkoholisierung eines Fahrerlaubnisinhabers (hier: deutlich über 2 Promille) gibt in der Regel Anlass zu der Annahme, dass bei ihm eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung gegeben ist. Diese Feststellung kann die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen und Anlass zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahreignung geben, wenn weitere tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, den Verdacht zu erhärten, dass der Betroffene den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag.
VGH Mannheim v. 29.07.2002:
Bereits die einmalige Feststellung einer schweren Alkoholisierung eines Fahrerlaubnisinhabers (hier: um 2 Promille) gibt in der Regel Anlass zu der Annahme, dass bei ihm eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung gegeben ist. Diese Feststellung kann die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen und Anlass zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahreignung geben, wenn weitere tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, den Verdacht zu erhärten, dass der Betroffene den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 -). Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn der Betroffene Berufskraftfahrer mit annähernd täglichem Einsatz im Straßenverkehr ist (hier: Taxifahrer).
VG Augsburg v. 09.03.2005:
Allein aus einem erheblichen Alkoholkonsum ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr folgt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen
OVG Lüneburg v. 29.01.2007:
Wird ein Berufskraftfahrer (hier: Taxifahrer) von Familienangehörigen detailliert dahingehend belastet, dass er alkoholabhängig sei, dann handelt es sich um Tatsachen, die es rechtfertigen, durch eine MPU-Anordnung dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die Fahreignungszweifel zu beseitigen bzw. im Weigerungsfall seine Fahrerlaubnis zu entziehen.
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 08.04.2022:
Zur vorläufigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach drogenbedingtem Entzug bei Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Verwaltungsgericht Arnsberg v. 13.08.2026:
Unzulässigkeit einer MPU-Anordnung bei Cannabis-Konsum nach neuer FeV ohne vorherigen Missbrauchsnachweis
Verwaltungsgericht Köln v. 24.04.2024:
Zur Fahrerlaubniserteilung bei Alkoholabhängigkeit: Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung und Folgen der Nichtbeibringung.
Oberverwaltungsgericht NRW v. 17.03.2021:
MPU bei gelegentlichem Cannabiskonsum: Keine generelle Forderung nach Abstinenznachweis
Oberverwaltungsgericht NRW v. 16.02.2021:
Anforderungen an ein MPU-Gutachten bei gelegentlichem Cannabiskonsum und Fahrerlaubnisentzug
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.06.2020:
Beibringung eines MPU bei Cannabiskonsum: Keine Entschuldigung durch Abstinenznachweis-Forderung der Gutachtenstelle
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.05.2020:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum und fehlendem Nachweis einer ärztlichen Verschreibung
Verwaltungsgericht Bremen v. 24.07.2026:
Zur Anordnung einer MPU nach Kokainabhängigkeit und Angemessenheit der Beibringungsfrist bei Unterbringung nach § 64 StGB
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.05.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum und der Glaubhaftigkeit eines unbewussten Konsums
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.05.2016:
Fehlende Unterbrechung des zeitlichen Zusammenhangs von Drogenkonsum durch positives MPU-Gutachten
Verwaltungsgericht Köln v. 01.03.2016:
Zur Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs bei Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Verwaltungsgericht Köln v. 14.07.2017:
Anordnung eines MPU-Gutachtens bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Fehlender Bezug von Vermögensdelikten
BVerwG v. 21.10.2015:
Prozessvergleich zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens: Bindungswirkung trotz formeller Mängel der Anordnung
Oberverwaltungsgericht NRW v. 29.07.2015:
MPU-Anordnung bei Alkoholmissbrauch: Trennung von Trinkverhalten und Fahren bei nicht-verkehrsbezogenen Vorfällen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 21.05.2015:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholproblematik und Verwertbarkeit eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.09.2014:
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV
Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.11.2011:
Zur Fahrungeeignetheit bei Alkoholabhängigkeit und Verwertbarkeit von Fahreignungsgutachten
Verwaltungsgericht Minden v. 08.09.2011:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach MPU-Verweigerung bei Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs
Verwaltungsgericht Aachen v. 04.07.2011:
Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer MPU bei nicht straßenverkehrsbezogenem Alkoholkonsum
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.01.2010:
Zur MPU-Anordnung bei hoher BAK nach Trunkenheitsfahrt und Leugnen der Tat
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.05.2007:
Fahrerlaubnisentziehung bei Alkoholmissbrauchsverdacht nach hohem BAK-Wert (2,07 Promille) und Verweigerung eines MPU
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