Das Verkehrslexikon

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Aufzucht und Besitz von Cannabispflanzen - Anpflanzungen - Fahrerlaubnisrecht - Führerscheinrecht - Hanfanbau - Haschisch - Wied - Hanfpflanzen

Aufzucht und Besitz von Cannabispflanzen - Hanfanbau




Gliederung:


- Allgemeines
- Wiedererlangung der Fahreignung
- Europarecht - Industriehanf




Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Cannabis

Der Besitz von Cannabisprodukten (Marihuana, Gras, Haschisch)

Besitz von Cannabis-Rauch- und Konsumgeräten




VG Kassel v. 24.06.2004:
Werden bei einem Betroffenen 1,8 g Marihuana, 15 Cannabispflanzen und eine Bong aufgefunden und ergeben sich bei Drogenscreenings nur hohe THC-COOH-Werte, jedoch keine THC-Aktivwerte, dann darf die Fahrerlaubnis nicht wegen regelmäßigen Konsums entzogen werden; es sind vielmehr weitere Aufklärungsmaßnahmen nötig, um regelmäßigen Konsum zu belegen.

VGH München v. 23.02.2004:
Zwar ist davon auszugehen, dass bei umfangreicherem Anbau von Cannabispflanzen indiziell ein beabsichtigter regelmäßiger Konsum, der gem. Ziff. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung irrt Regelfall das Fehlen der Fahreignung zur Folge hat, nicht ausgeschlossen werden kann. Die abstrakte Möglichkeit einer entsprechenden, auf einen zukünftigen Konsum gerichteten Absicht stellt jedoch kein hinreichendes Indiz dafür dar, dass bereits zum Zeitpunkt der Gutachtensanforderung ein entsprechendes tatsächliches Konsumverhalten vorhanden war.

VG Frankfurt (Oder) v. 10.02.2005:
Ist der Fahrerlaubnisinhaber, der gelegentlichen Cannabiskonsum wegen seiner Rückenschmerzen eingeräumt hat, im Besitz einer größeren Menge von Cannabisblättern aus Selbstaufzucht, so besteht der Verdacht auf regelmäßigen Konsum. In diesem Fall ist die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens mit Drogenscreening sowie Blut- und Urinanalyse über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtmäßig.

OVG Greifswald v. vom 14.12.2006:
Die Fahrerlaubnisbehörde darf Zweifel an der Eignung eines Führerscheininhabers unter dem Aspekt des Drogenkonsums annehmen, wenn bei diesem anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung eine selbstgezogene Cannabispflanze sowie zusätzlich ca. 20 g Marihuana vorgefunden werden und er selbst einräumt, "regelmäßig am Wochenende einen Joint zu rauchen"; derartige Aufklärungsmaßnahmen durch Anordnung der Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens (Drogenscreening) dienen dem Ziel der Abgrenzung eines bloß gelegentlichen vom regelmäßigen Konsum.

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Europarecht - Industriehanf:


EuGH v. 16.01.2003:
Die Verordnungen (EWG) Nr. 1308/70 des Rates vom 29. Juni 1970 über die gemeinsame Marktorganisation für Flachs und Hanf in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 des Rates vom 19. Dezember 2000 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt geänderten Fassung und (EWG) Nr. 619/71 des Rates vom 22. März 1971 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung einer Beihilfe für Flachs und Hanf in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1420/98 des Rates vom 26. Juni 1998 geänderten Fassung stehen einer nationalen Regelung entgegen, die bewirkt, dass der Anbau und der Besitz von Industriehanf im Sinne dieser Verordnungen verboten ist.

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Wiedererlangung der Fahreignung:


Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Wiedererlangung der Fahreignung

OVG Münster v. 11.06.2014:
Nach einem drogenkonsumbedingten Wegfall der Fahreignung ist diese erst dann wieder gegeben, wenn der Betreffende - gegebenenfalls nach einer speziellen Entwöhnungsbehandlung - eine längere, in der Regel einjährige Suchtmittelabstinenz (vgl. Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV) nachgewiesen und darüber hinaus durch Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens die prognostische Überzeugung herbeigeführt hat, dass er in folge eines gefestigten Einstellungswandels auch in Zukunft nicht in ein fahrerlaubnisrechtlich sanktioniertes Konsumverhalten zurückfallen wird.

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