Das Verkehrslexikon

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Wildschäden




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines
-   Pflicht zur Polizeimeldung
-   Darlegungs- und Beweislast

-   Ausweichen -Rettungshandlungen - Rettungskosten
-   Schadensminderungspflicht

-   Entsorgungskosten / Fahrbahnreinigung



Einleitung:


Gem. § 12 Abs. 1 Abschnitt I Buchst. d) werden in der Fahrzeugversicherung - egal ob Voll- oder Teilkasko - auch Schäden am Kfz ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes entstanden sind.

Die Anzahl von Kollisionen von Kfz mit verschiedenen Wildsorten - meist bei Dämmerung oder Dunkelheit - ist im ländlichen Raum nicht unbedeutend.

Hat man eine Fahrzeugversicherung abgeschlossen und will sich die Möglichkeit, von dieser Ersatz von Schäden zu erlangen, nicht von vornherein selbst verbauen, muss der Unfall unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem Tier gekommen ist, es jedoch beim Versuch, das Fahrzeug oder das Tier vor dem Zusammenstoß zu "retten", zu Beschädigungen am Kfz gekommen ist.

Diejenigen Schäden, die ohne tatsächlichen Zusammenstoß mit Haarwild dadurch verursacht werden, dass der Fahrzeugführer entweder durch eine Gewaltbremsung oder ein Ausweichmanöver die Kontrolle über das von ihm geführte Fahrzeug verliert, werden unter dem Stichwort Rettungskosten behandelt-

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Allgemeines:


Der Ersatz des sog. Wildschadens in der Kfz-Fahrzeugversicherung

BGH v. 18.12.1991:
Der Versicherungsschutz nach der Wildschadenklausel des AKB § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst d, wonach die Fahrzeug-Teilversicherung Beschädigungen durch einen Zusammenstoß mit Haarwild umfasst, setzt einen Ursachenzusammenhang zwischen der Berührung mit dem Wild und dem Unfallschaden voraus. Dieser Ursachenzusammenhang kann auch bestehen, wenn der Zusammenstoß mit dem Wild die adäquate Ursache für ein späteres zum Unfall führendes Verhalten des Fahrzeugführers war. Das Verhalten ist nicht mehr adäquat ursächlich, wenn es eine grob fahrlässige Überreaktion darstellt.

OLG Hamm v. 12.12.1997:
Die Wildschadenklausel erfasst über Anstoßschäden hinaus auch solche Schäden, die durch eine Fehlreaktion infolge des Aufpralls eingetreten sind. Grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers, der nicht Repräsentant ist, schadet dem Versicherungsnehmer bei einer eventuellen Fehlreaktion nicht.

KG Berlin v. 13.06.2006:
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse ist in der Lage, eine Klausel in den Bedingungen für die Fahrzeugkaskoversicherung, wonach ein Wildschaden über 300 DM der Polizei anzuzeigen ist, dahin zu verstehen, dass sich die Anzeigepflicht auf den Kaskoschaden am versicherten Fahrzeug und nicht auf etwaige Fremdschäden (Wild, Straßenbäume, Leitplanken) bezieht.

AG Lörrach v. 02.12.2013:
§ 90 VVG erstreckt die Ersatzpflicht des Versicherers dabei auf Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer tätigt, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden. Im Fall der Wildschadensversicherung kann der Versicherer damit dem Grunde nach Ersatz derjenigen Schäden schulden, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, dass er den Eintritt des Versicherungsfalls - hier: des Zusammenstoßes mit Haarwild - durch ein Ausweichmanöver abzuwenden sucht. Der Schaden muss dabei normativ als Aufwendung gelten können, die gerade der Abwendung des Versicherungsfalls gilt, und der jeweilige Fahrer muss das Ausweichmanöver nach den Umständen objektiv für erforderlich haben halten dürfen (unvermutetes Auftauchen eines Rehs).

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Pflicht zur Polizeimeldung:


Polizeiliche Meldepflicht bei Kaskoschäden und Mietwagenverträgen

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Darlegungs- und Beweislast:


Darlegungs- und Beweislast bei Wildschäden und Rettungskosten

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Ausweichen -Rettungshandlungen - Rettungskosten:


Rettungskosten

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Schadensminderungspflicht:


OLG Saarbrücken v. 08.02.2012:
Fährt ein Versicherungsnehmer nach einem nächtlichen Zusammenstoß mit einem Fuchs auf einer Bundesautobahn zum nächsten Parkplatz weiter, so führt er einen dadurch entstandenen Motorschaden nicht durch grob fahrlässige Verletzung seiner Schadenminderungsobliegenheit herbei.

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Entsorgungskosten / Fahrbahnreinigung:


Entsorgungskosten / Fahrbahnreinigung

VG Hannover v. 29.03.2017:
Ein durch Leistungsbescheid geltend gemachter Kostenerstattungsanspruch der Straßenbehörde für die Beseitigung und Entsorgung von Unfallwild kann nicht auf die versäumte unverzügliche Straßenreinigung durch den am Unfallgeschehen beteiligten Kfz-Fahrer gestützt werden, weil der Eintritt der Reinigungspflicht aufschiebend bedingt vom Verzicht des Jagdausübungsberechtigten auf sein Aneignungsrecht am verendeten Wild abhängt (Berufung zugelassen).

OLG Hamm v. 07.10.2020:
Zum Aufwendungsersatz nach Abwendung eines Wildunfalls: Beweis, Reflexhandlung und grobe Fahrlässigkeit bei schwangerer Fahrerin

OLG Saarbrücken v. 12.08.2026:
Zum Nachweis eines Wildunfalls in der Kfz-Versicherung und Ersatz von Rettungskosten bei unmittelbar bevorstehendem Versicherungsfall

Landgericht Kleve v. 30.08.2018:
Beweislast für Rettungskostenersatz nach Wildwechsel ohne Kollision in der Teilkaskoversicherung

Amtsgericht Pfaffenhofen v. 16.09.2022:
Auffahrunfall: Bremsung für Fuchs neben der Fahrbahn kein unabwendbares Ereignis für beide Parteien

Landgericht Hagen v. 06.03.2025:
Vollkaskoversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Wildunfalls bei Widersprüchen im Schadensbild und Fahrzeugdaten

Landgericht Wuppertal v. 31.05.2017:
Kürzung der Haftungsfreistellung bei grob fahrlässiger Verletzung der Polizeimeldepflicht nach Unfall

Amtsgericht Rheine v. 22.06.2023:
Keine Schadensersatzansprüche bei bewusst verschwiegenem Vorschaden nach Wildunfall

Amtsgericht Leverkusen v. 22.01.2013:
Rückzahlung der Selbstbeteiligung nach unverschuldetem Wildschaden am Mietwohnmobil

OLG Hamm v. 20.02.2008:
Zur Beweislastverteilung bei Wildunfall in der Fahrzeugteil- und Vollkaskoversicherung

Landgericht Bielefeld v. 25.01.2008:
Zur Verkehrssicherungspflicht auf Autobahnen bei Wildwechsel: Keine erhöhte Gefahrenlage für Warnschild; fehlende Kausalität bei sofortiger Kollision

Landgericht Bielefeld v. 29.05.2007:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Jagdleiters bei einem Wildunfall infolge einer Treibjagd

OLG Köln v. 11.10.2005:
Zur Rettungspflicht des Versicherungsnehmers bei Ausweichmanöver vor Wild und Ersatz von Fahrzeugschäden

OLG Köln v. 19.07.2005:
Zum Nachweis eines Zusammenstoßes mit Haarwild in der Teilkaskoversicherung und Ersatz von Rettungskosten bei Ausweichmanöver

OLG Koblenz v. 14.01.2011:
Ausweichen

Landgericht Saarbrücken v. 09.04.2010:
Unbeleuchtete Hindernisse

Landgericht Stuttgart v. 07.02.2007:
Airbag

Landgericht Dortmund v. 09.07.2004:
Haarwild

OLG Hamm v. 05.05.2004:
Haarwild

OLG Köln v. 10.12.2002:
Haarwild

OLG Köln v. 08.12.1998:
Haarwild

OLG Köln v. 13.10.1998:
Haarwild

OLG Köln v. 16.06.1998:
Haarwild

OLG Köln v. 19.09.1991:
Abkommen von Fahrbahn

Landgericht Gera v. 12.03.2021:
Autobahn

KG v. 05.02.2021:
Polizeiliche Unfallaufnahme

KG v. 05.06.2018:
Haarwild

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