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Die Leberwerte - Gamma-GT (GGT) - GOT (ASAT) - GTP (ALAT) - Blutwert (MCV).
Die Leberwerte - Gamma-GT (GGT) - GOT (ASAT) - GTP (ALAT)
zum Nachweis von Alkoholkonsum oder Alkoholabstinenz
Gliederung:
Einleitung:
Bei der Beurteilung, ob jemand regelmäßig oder unregelmäßig in großen Mengen Alkohol konsumiert (Abhängigkeit oder Missbrauch) werden als biologisch-medizinisches Hilfsmittel die sog. Leberwerte herangezogen.
Als Leberwerte wird alltagssprachlich eine im Labor aus dem Blutserum eines Menschen gewonnene Zusammenfassung einiger bestimmter Werte bezeichnet, die Hinweise auf Veränderungen der Leber geben sollen.
Darunter fallen beispielsweise die Aktivitäten der Leberenzyme AST bzw. GOT, ALT bzw. GPT und der GGT-Wert. Hinzu kommt die Konzentration des Stoffwechselproduktes Bilirubin im Blut.
Als Ursache für einen Anstieg der Leberwerte kommt vieles in Betracht: Mehrfachkonsum von Medikamenten, Erkrankungen, Vergiftungen und Schädigungen durch Alkohol, andere Drogen, Gifte aller Art, ein Rückstau der Galle (Cholestase), aber auch eine fettlastige Ernährung über einen längeren Zeitraum.
Siehe auch
Die sog. Leberwerte - Gamma GT - Alkoholkonsum - Abstinenznachweis
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Weiterführende Links:
Stichwörter zum Thema Alkohol
Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Die sog. Leberwerte - ein Überblick
Konsum-Marker für diverse Substanzen
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Allgemeines:
VGH München v. 30.09.2008:
Die herkömmlichen "Alkoholismusindikatoren" (zu ihnen gehören neben den vorerwähnten laboratoriumsdiagnostischen Parametern noch der MCV- und der CDT-Wert) können selbst bei fortbestehendem - ggf. sogar erheblichem - Alkoholkonsum noch im Normbereich liegen. Ihre Aussagekraft ist auch deshalb eingeschränkt, weil der GGT-Wert, dem als dem empfindlichsten der klassischen "Alkoholismus-Marker" die weitaus größte Bedeutung zukommt, bereits durch eine ca. drei bis sechs Wochen dauernde Abstinenz in den Bereich der Normwerte abgesenkt werden kann, und sich der CDT-Wert bei Abstinenz bereits innerhalb von zehn bis 14 Tagen normalisiert.
VG Saarlouis v. 02.04.2009:
Hat die Fahrerlaubnisbehörde auch bei einem vorliegendem Gutachten Zweifel an der Wiedererlangung der Fahreignung, kann sie sich durch Erteilung einer Auflage, regelmäßige Nachweise der Leberwerte zu erbringen, nähere Gewissheit verschaffen. Eine derartige Kontrollauflage kann selbständig angefochten werden.
VG München v. 05.03.2010:
Wenn der erforderliche Nachweis der Alkoholabstinenz von mindestens einem Jahr seit dem letzten nachgewiesenen Konsum von Alkohol nicht erbracht wird und mangels Zeitablauf auch gar nicht erbracht werden kann, dann kann auch eine ärztliche Bestätigung darüber, dass die Leberwerte im Normbereich liegen, nichts ändern, dass zunächst der Abstinenznachweis erbracht werden muss, weil zum einen auch bei im Normbereich liegenden Leberwerten ein Alkoholkonsum nicht ausgeschlossen ist und es zum anderen auf der Hand liegt, dass die behauptete Abstinenz über einen Zeitraum von etwas mehr als einem Monat die Anforderungen der Nr. 8.4 der Anlage 4 zur FeV in keinem Fall erfüllen kann.
OVG Bautzen v. 16.06.2010:
Der Gamma-GT-Wert ist durch chronischen Alkoholkonsum induziert und reagiert schon unterhalb der Schwelle einer zellulären Leberschädigung. Es ist daher in der Rechtsprechung anerkannt, dass dieser Wert das empfindlichste Merkmal eines übermäßigen Alkoholkonsums ist; bereits eine ca. drei- bis sechswöchige Abstinenz lässt den Wert wieder in den Bereich der Normwerte absinken. Macht der Betroffene andere mögliche theoretische Ursachen für einen erhöhten Gamma-GT-Wert verantwortlich, muss er diese substantiiert darlegen.
VGH München v. 11.06.2014:
Anlässlich einer medizinisch–psychologischen Begutachtung gemessene Leberwerte können nicht durch eine drei Monate später erfolgende Blutuntersuchung in Zweifel gezogen werden.
VGH München v. 28.11.2014:
Ein MPU-Gutachten muss in sich schlüssig und nachvollziehbar sein. Es darf von der Fahrerlaubnisbehörde nicht ungeprüft übernommen werden, sondern muss einer eigenen kritischen Würdigung unterzogen werden. Hat der Betroffene in der psychologischen Exploration widersprüchliche Angaben zu seinen Trinkmengen gemacht hat und werden Zweifel an seiner Fahreignung durch einen erhöhten GGT-Wert gestützt, kann der sofortige Vollzug des Entzugs der Fahrerlaubnis gerechtfertigt sein.
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