Das Verkehrslexikon

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Auto-Poser




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Einleitung:


Als Auto-Poser werden Menschen bezeichnet, die mit viel Ehrgeiz und Freude gerne die Ergebnisse ihrer meistens hobbymäßig betriebenen Tuning- und sonstigen „Verschönerungs“-Aktivitäten an ihren (oft Sport-)Fahrzeugen optisch und akustisch, aber auch in erlaubten oder verbotenen Geschwindigkeitswettbewerben, zur Schau stellen.

Verkehrsrechtlich stehen zwar wegen der damit verbundenen Gefährlichkeit vor allem auch für unbeteiligte Dritte die Straßenrennen im Fokus, jedoch verdienen auch der Zusammenhang mit dem Lärmschutz und insoweit die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei und der für Verbote zuständigen Straßenverkehrsbehörden durchaus entsprechende Aufmerksamkeit.

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Weiterführende Links:


Lärmschutz

Verbotene Straßenrennen - ungenehmigte Rennveranstaltungen

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

Auto-Poser

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Allgemeines:


VG Karlsruhe v. 17.12.2018:
  1.  Die Straßenverkehrsbehörden können gegen sog. Auto-Poser eine auf §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 3 PolG BW i.V.m. § 30 Abs. 1 StVO gestützte Untersagungs- bzw. Unterlassungsverfügung erlassen, die die in § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO normierten Verbote konkretisiert und eine Grundlage für die Verwaltungsvollstreckung schafft.

  2.  Eine Untersagungs- bzw. Unterlassungsverfügung solchen Inhalts kann in zeitlicher und örtlicher Hinsicht weitgehend unbeschränkt erlassen werden, wenn aufgrund konkreter Tatsachen zu befürchten steht, dass es anderenfalls zu einer zeitlichen und örtlichen Verlagerung des Auto-Posens kommt.

  3.  Die in § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO normierten Verbote knüpfen nicht an die technische Beschaffenheit des Fahrzeugs, sondern an ein Verhalten des Fahrzeugführers an.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.07.2024:
Zur Annahme einer konkreten Gefahr nach § 14 Abs. 1 OBG NRW bei einmaligem Verkehrsverstoß und zur Bestimmtheit von Posing-Ordnungsverfügungen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 01.09.2022:
Keine Anwendung des Landesordnungsrechts zur Gefahrenabwehr bei Verkehrsverstößen von Fahrerlaubnisinhabern

BayObLG v. 03.02.2026:
Anforderungen an die Absicht beim verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) bei Polizeiflucht und zur Beweiswürdigung der Geschwindigkeit

Landgericht Aachen v. 05.07.2021:
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OLG Köln v. 05.05.2020:
Zur Auslegung des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Kein Wettbewerbscharakter erforderlich, auch bei Polizeiflucht

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.02.2024:
Zur Anordnung eines Durchfahrtsverbots wegen Lärm- und Abgasbelästigung durch die Poser- und Raserszene

Landgericht Augsburg v. 16.11.2023:
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge; Leistungssteigerung und erloschene Betriebserlaubnis

Landgericht Arnsberg v. 20.01.2020:
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs

Verwaltungsgericht Köln v. 21.11.2025:
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen nach § 45 StVO für Anwohner

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.10.2023:
Zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Landesstraßen und zur Ermittlung der Beurteilungspegel

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