Das Verkehrslexikon
Achsvermessungskosten - Nachweis der Höhe - fiktive Schadensabrechnung
Achsvermessungskosten
Gliederung:
Einleitung:
Bei verschiedenen Kollisionen ist nicht auszuschließen, dass das spätere Spur- und Fahrverhalten eines Fahrzeugs trotz sorgfältig durchgeführter Blechreparatur beeinträchtigt sein kann.
Besteht nach dem Unfallverlauf ein derart nicht unbegründeter Verdacht, darf der Geschädigte sich durch eine Kosten verursachende Achsvermessung Gewissheit bezüglich der Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verschaffen. Die Kosten sind vom Schädiger zu ersetzen.
Fraglich ist allerdings, ob ein Ersatzanspruch nur dann besteht, wenn der Geschädigte die Achsvermessung auch tatsächlich durchführt, oder ob dieser Ersatz auch im Wege fiktiver Schadensabrechnung verlangt werden kann.
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Weiterführende Links:
Stichwörter zum Thema Unfallschadenregulierung
Stichwörter zum Thema Reparaturschaden, Reparaturkosten und Werkstatt
Reparaturkosten und Reparatur-Werkstatt
Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung
Reparaturkostenübernahme
Auch bei der Auswahl und Beaufsichtigung der Werkstatt muss der Geschädigte die Schadensminderungspflicht beachten
Werkstattverschulden
Ersatz von Achsvermessungskosten nur mit Beleg - kein fiktiver Ersatz
Abstrakte bzw. sog. fiktive Schadensabrechnung - Abrechnung auf Gutachtenbasis
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Allgemeines:
AG Hannover v. 04.06.2002:
Der Geschädigte, der seinen Unfallschaden fiktiv abrechnet, hat Anspruch auf den Ersatz von Lackierungs- und Überführungs-, Achsvermessungskosten und die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt und die üblichen UPE-Aufschläge.
LG Düsseldorf v. 25.06.2013:
Die Kosten der Achsvermessung sind geschuldet. Die Achsvermessung diente zur Feststellung des Grades der Beschädigung des Fahrzeuges und es ist nicht ersichtlich, warum diese Kosten, die separat ausgewiesen sind und nicht Gegenstand des Sachverständigengutachtens, hier nicht als adäquat kausal verursachte Kosten ersatzfähig sein sollen.
LG Essen v. 03.09.2014:
Die Kosten für Achsvermessungsarbeiten sowie für die Beilackierung einer nicht unfallgeschädigten Fahrzeugtür sind im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung nicht erstattungsfähig.
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