Das Verkehrslexikon

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Achsvermessungskosten - Nachweis der Höhe - fiktive Schadensabrechnung

Achsvermessungskosten




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Einleitung:


Bei verschiedenen Kollisionen ist nicht auszuschließen, dass das spätere Spur- und Fahrverhalten eines Fahrzeugs trotz sorgfältig durchgeführter Blechreparatur beeinträchtigt sein kann.

Besteht nach dem Unfallverlauf ein derart nicht unbegründeter Verdacht, darf der Geschädigte sich durch eine Kosten verursachende Achsvermessung Gewissheit bezüglich der Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verschaffen. Die Kosten sind vom Schädiger zu ersetzen.


Fraglich ist allerdings, ob ein Ersatzanspruch nur dann besteht, wenn der Geschädigte die Achsvermessung auch tatsächlich durchführt, oder ob dieser Ersatz auch im Wege fiktiver Schadensabrechnung verlangt werden kann.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Unfallschadenregulierung

Stichwörter zum Thema Reparaturschaden, Reparaturkosten und Werkstatt

Reparaturkosten und Reparatur-Werkstatt

Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung

Reparaturkostenübernahme
Auch bei der Auswahl und Beaufsichtigung der Werkstatt muss der Geschädigte die Schadensminderungspflicht beachten

Werkstattverschulden

Ersatz von Achsvermessungskosten nur mit Beleg - kein fiktiver Ersatz

Abstrakte bzw. sog. fiktive Schadensabrechnung - Abrechnung auf Gutachtenbasis

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Allgemeines:


AG Hannover v. 04.06.2002:
Der Geschädigte, der seinen Unfallschaden fiktiv abrechnet, hat Anspruch auf den Ersatz von Lackierungs- und Überführungs-, Achsvermessungskosten und die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt und die üblichen UPE-Aufschläge.

LG Düsseldorf v. 25.06.2013:
Die Kosten der Achsvermessung sind geschuldet. Die Achsvermessung diente zur Feststellung des Grades der Beschädigung des Fahrzeuges und es ist nicht ersichtlich, warum diese Kosten, die separat ausgewiesen sind und nicht Gegenstand des Sachverständigengutachtens, hier nicht als adäquat kausal verursachte Kosten ersatzfähig sein sollen.




LG Essen v. 03.09.2014:
Die Kosten für Achsvermessungsarbeiten sowie für die Beilackierung einer nicht unfallgeschädigten Fahrzeugtür sind im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung nicht erstattungsfähig.

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