Das Verkehrslexikon

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Verpflichtung, bei Fahrbahnverengungen bis dicht an die Engstelle heran zu fahren

Zum völligen Heranfahren an eine Fahrbahnengstelle bei Anwendung des sog. Reißveschlussverfahrens


Siehe auch
Reißverschlussverfahren
und
Fahrbahnverengung - Engstelle - Wegfall eines Fahrstreifens




Bei Fahrbahnverengungen ist es geboten, sich nicht frühzeitig einzuordnen, sondern bis an Engstelle heranzufahren und sich dann nach dem sog. Reißverschlussverfahren wechselseitig einzuordnen.




Früher wurde in der Praxis vor einer Engstelle häufig das frühe Einordnen auf dem weiterführenden Fahrstreifen praktiziert, sogar mit der Folge, dass es verpönt war, auf dem endenden Fahrstreifen bis an die Engstelle heranzufahren, wenn man nicht in den Geruch eines Dränglers kommen wollte. Durch eine ab 2001 wirksame Änderung des § 7 StVO ist jetzt aber klargestellt, dass das Heranfahren bis an die Engstelle auf jeden Fall das richtige Verhalten ist und es verkehrt ist, sich schon frühzeitig einzuordnen, weil das späte Fahrstreifenwechseln den Verkehrsfluss am wenigsten beeinträchtigt.

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