Das Verkehrslexikon

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Definition: Wirtschaftlicher Totalschaden


Siehe auch Totalschaden - Wiederbeschaffungswert und Reparaturschaden




Wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig tiefgreifend sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes auch mit den Mitteln der modernen Reparaturtechnik nur mit einem derart hohen Reparaturaufwand möglich ist, dass die dafür erforderlichen Kosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.

Wird der Schaden nur fiktiv abgerechnet (also auf Gutachtenbasis), muss auch der Restwert des beschädigten Fahrzeugs in die Berechnung einbezogen werden. Übersteigen die Reparaturkosten die Summe aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, so hat der Geschädigte nur Anspruch auf diesen niedrigeren Betrag - auch hier spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden.