Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Kiel Urteil vom 07.01.1997 - 113 C 449/96 - Zur Schadensteilung bei ungeklärtem Unfallhergang zwischen Türöffner und Vorbeifahrendem

AG Kiel v. 07.01.1997: Zur Schadensteilung bei ungeklärtem Unfallhergang zwischen Türöffner und Vorbeifahrendem


Siehe auch Türöffner-Unfälle und Geöffnete Fahrzeugtür und Seitenabstand beim Vorbeifahren




Das Amtsgericht Kiel (Urteil vom 07.01.1997 - 113 C 449/96) hat Schadensteilung angenommen, wenn bei einer Kollision eines vom Bürgersteig ausparkenden Fahrzeugs mit der Tür eines daneben in zweiter Spur haltenden Wagens der genaue Hergang des Unfalls nicht geklärt werden kann (der Kläger hatte behauptet, der Bekl. sei gegen die schon lange offenstehende Tür gefahren, der Bekl. hingegen, die Tür sei im Augenblick seines Anfahrens aus der Parkposition geöffnet worden).