Das Verkehrslexikon
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Dem Alleinverdiener steht eine um 5 % höhere Quote am verteilbaren Familieneinkommen zu
Dem Alleinverdiener steht eine um 5 % höhere Quote am verteilbaren Familieneinkommen zu
Siehe auch
Unterhaltsschaden nach teilweise oder ganz unverschuldetem Verkehrsunfall
und
Stichwörter zum Thema Personenschaden
Dem Alleinverdiener steht gegenüber dem einkommenslosen Ehegatten bei der Bemessung des Anteils am verfügbaren Familieneinkommen ein Voraus von 5 % zu, vgl.
BGH in VersR 1987, 1243 (Urt. v. 06.10.1987 - VI ZR 155/86)
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