Das Verkehrslexikon

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Dem Alleinverdiener steht eine um 5 % höhere Quote am verteilbaren Familieneinkommen zu

Dem Alleinverdiener steht eine um 5 % höhere Quote am verteilbaren Familieneinkommen zu


Siehe auch Unterhaltsschaden nach teilweise oder ganz unverschuldetem Verkehrsunfall und Stichwörter zum Thema Personenschaden




Dem Alleinverdiener steht gegenüber dem einkommenslosen Ehegatten bei der Bemessung des Anteils am verfügbaren Familieneinkommen ein Voraus von 5 % zu, vgl. BGH in VersR 1987, 1243 (Urt. v. 06.10.1987 - VI ZR 155/86).