Das Verkehrslexikon

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OLG Dresden Beschluss vom 08.07.2005 - Ss (OWi) 801/04 - Das Messverfahren mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01

OLG Dresden v. 08.07.2005: Das Messverfahren mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01


In der Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 08.07.2005 - Ss (OWi) 801/04) wird die Funktionsweise des standardisierten Abstandsmessverfahrens mit dem Gerät VKS 3.01 der Firma VIDIT beschrieben:
  1. Bei der Abstandsmessung mit dem Verkehrsüberwachungsgerät VKS, Softwareversion 3.01 des Herstellers VIDIT handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

  2. Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen §§ 4 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO, dem eine Abstandsmessung mit diesem Gerät zugrunde liegt, muss der Tatrichter in den Urteilsgründen zur Messung grundsätzlich nur das angewendete Messverfahren, die gemessene Geschwindigkeit nebst Toleranzabzug sowie den ermittelten vorwerfbaren Abstandswert feststellen.

  3. Sicherheitsabschläge von dem festgestellten vorwerfbaren Abstandswert sind nicht generell veranlasst.

  4. Ausführungen zur Ordnungsgemäßheit des Messverfahrens muss der Tatrichter in den Urteilsgründen nur dann machen, wenn entweder konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorliegen oder ein solcher von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden.

Siehe auch Die Video-Messanlage VIDIT VKS und Geschwindigkeitsverstöße - Nachweis - standardisierte Messverfahren


Anmerkung: Nachfolgend handelt es sich nur um einen Auszug aus der Enscheidung zwecks Beschreibung des Aufzeichnungsverfahrens. Ein ausführlicherer Text findet sich hier.


Aus den Entscheidungsgründen:

"... Der auflaufende Verkehr wird in einem bestimmten Fahrbahnabschnitt mit einer Videokamera von einem festen, mindestens drei Meter über der Fahrbahnoberfläche liegenden Kamerastandpunkt aufgenommen. Während der Aufnahme wird das Videosignal kodiert. Der Kodierer zählt in dem Videosignal die einzelnen Videobilder (Voll- und Halbbild). Der zeitliche Abstand von zwei aufeinanderfolgenden Videohalbbildern beträgt 1/50 Sekunde. Die Auswertung des so kodierten Videobandes wird mittels eines Computersystems durchgeführt. Dabei wird die Perspektive im Videobild berechnet und eine perspektivische Transformation durchgeführt. Auf diese Weise können beliebige Punkte auf der Fahrbahnoberfläche digitalisiert und der zurückgelegte Weg eines Fahrzeuges sowie im Zusammenhang mit der Kodierung die Geschwindigkeit des Fahrzeuges berechnet werden.

Die Messung ist nur auf dafür eingerichteten Fahrbahnabschnitten möglich. Dabei werden auf der Fahrbahnoberfläche vier Punkte (Passpunkte) markiert, die ein Viereck aufspannen. Zusätzlich werden zwei Kontrollpunkte markiert. Die Pass- und Kontrollpunkte werden mit einem geeichten Längenmessgerät oder einem elektrooptischen Tachymeter vermessen. Beim Einrichten der Messstelle wird ein Referenzvideo aufgezeichnet. Die Aufstellhöhe der Kamera bei Erstellung des Referenzvideos wird dokumentiert und darf bei den späteren Tatvideoaufzeichnungen nicht unterschritten werden.

Das Tatvideo wird mit Hilfe eines Computerprogramms ausgewertet. Dabei wird zunächst die in der beschriebenen Weise eingerichtete Messstelle ausgewählt. Von der auswertenden Person werden sodann die Pass- und Kontrollpunkte der Messstelle mit Hilfe eines Fadenkreuzes im Tatvideobild anvisiert und digitalisiert. Das Programm berechnet die Perspektive und nimmt dabei eine interne Genauigkeitsberechnung vor. Erst wenn die zulässigen Toleranzen eingehalten sind, lässt das Programm eine weitere Auswertung der Videoaufzeichnung zu.

Die Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen werden im Tatvideo mit einer Messlinie durchgeführt. Die Messlinie ist eine in das Videobild gerechnete, quer zur Fahrbahn gelegte Linie. Sie lässt sich durch die auswertende Person auf dem Videomonitor dem Straßenverlauf folgend bewegen. Dabei werden die perspektivische Vorder- und Hinterkante der Messlinie bezogen auf eine Nullposition angezeigt. Für Berechnungen wird der jeweils für den Betroffenen günstigere Wert verwendet.

Für die konkrete Abstands- und Geschwindigkeitsmessung wird das Videobild angehalten und mit Hilfe der Messlinie der Aufsetzpunkt der Vorderachse des Fahrzeuges des Betroffenen auf der Fahrbahnoberfläche digitalisiert. Anschließend wird in demselben Videobild mit Hilfe der Messlinie der Aufstandspunkt der Vorderachse des vorausfahrenden Fahrzeugs digitalisiert. Das System errechnet den für den Betroffenen günstigsten Wert der Differenz zwischen den beiden Fahrzeugpositionen. Die Wiedergabe des Videobandes wird fortgesetzt, bis die Fahrzeuge eine Strecke von mindestens 25 Metern durchfahren haben. Nach erneutem Anhalten des Videobandes wird mit der Messlinie eine weitere Abstandsmessung durch Digitalisieren der Aufsetzpunkte der Vorderachsen durchgeführt. Nach dieser zweiten Abstandsmessung berechnet das System mit Hilfe des durch die Kodierung bekannten Zeitunterschiedes der beiden Messungen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Betroffenen. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird bei einem Wert von unter 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h und bei einem Wert von über 100 km/h eine Toleranz in Höhe von drei Prozent des Wertes abgezogen.

Schließlich wird die Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeuges dadurch festgestellt, dass mit der Messlinie die Hinterachse des vorausfahrenden Fahrzeuges digitalisiert wird.

Durch die jeweilige Digitalisierung der Aufsetzpunkte der Reifen auf der Fahrbahnoberfläche werden Abstände errechnet, die sich für den Betroffenen günstig auswirken, weil keine weiteren Abzüge für die Überhänge der Fahrzeuge vorgenommen werden. Aus der toleranzbereinigten Geschwindigkeit und dem für den Betroffenen günstigsten Abstandswert errechnet das System den dem Betroffenen vorzuwerfenden Wert. ..."







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