1. | Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. Beschluss vom 19.08.2014, Az.: VI ZR 308/13, NJW 2014, 3300) darf der Ersatzanspruch des Fußgängers, den im Gegensatz zu den Beklagten keine Gefährdungshaftung trifft, gem. § 9 StVG, § 254 BGB nur gekürzt werden, wenn feststeht, dass er den Schaden durch sein Verhalten mitverursacht oder mitverschuldet hat. |
2. | Die volle Haftung ohne Berücksichtigung der Betriebsgefahr trifft Fahrer und Halter des Kfz auch dann, wenn ungeklärt bleibt, wie die Ampelschaltung zum Zeitpunkt des Fahrbahnquerens durch den Fußgänger war. |
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, die ihr anlässlich des Verkehrsunfalls vom 24.06.2009 auf dem ... Ring in M. entstehen werden, zu ersetzen, soweit sie nicht bereits mit dem Antrag zu IV. geltend gemacht wurden. |
Die Klägerin hat gegen die Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Ersatz ihrer materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 24.06.2009 im Kreuzungsbereich des ... Rings zur ... Straße in M. |
dass angefochtene Zwischenurteil des Landgerichts München I, Az. 17 O 12325/10, abzuändern und die Klage auf Kosten der Klägerin abzuweisen, gegebenenfalls das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit gemäß § 538 II ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen. |
die Berufung der Berufungskläger und Beklagten zu 1) und zu 2) kostenpflichtig zurückzuweisen. |
„Legt man die Zeugenaussage J. zugrunde, wonach es etwa zum Zeitpunkt des Schaltwechsels an dem für ihn gültigen Signalgeber zur Kollision gekommen war, hatte sich die Kollision bei seinem Anfahren ereignet und Frau H. war losgegangen, als die zum Vergleich zum Zeugen J. für sie 1 s früher schaltende Ampel an der Fußgängerfurt Grün gezeigt hatte. In dem Fall (...) war der Angeklagte 6,15 s nach Beginn von Gelb und 2,15 s nach Beginn von Rot über die Haltelinie in die Kreuzung gefahren und hätte den Unfall durch Beachten der Lichtzeichenanlage vermeiden können.“ |