1. | Ein mit Maschinenkraft bewegtes Go-Kart ist ein Kfz i. S. des § 1 StVG. |
2. | Wird ein Besucher auf einem Kasernengelände am "Tag der offenen Tür" verletzt, weil ein (bis zu 40 km/h schnelles) Go-Kart aus einer nicht hinreichend gesicherten Go-Kart-Bahn ausbricht, kann er den Bahnbetreiber u.a. aus § 7 StVG auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. |