1. |
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 13.912,97 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Seat Alhambra mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer VSSZZZ7NZCV505932 zu zahlen,
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2. |
festzustellen, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Seat Alhambra mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer VSSZZZ7NZCV505932 seit spätestens 28.07.2018 in Annahmeverzug befindet,
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3. |
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.680,28 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2018 zu zahlen.
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