In aller Regel ergibt sich die veranschlagte Reparaturdauer in einer Fachwerkstatt aus dem Schadensgutachten. Eine Bescheinigung über die zu veranschlagende Dauer für die in Eigenregie durchgeführten Reparaturarbeiten ist daher in aller Regel nicht notwendig. Sie kann nur dann notwendig sein, wenn die gegnerische Versicherung die Zahlung eines Nutzungsausfallschadens von einer solchen Bestätigung abhängig macht. |