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Fahrzeugdesinfektionskosten nach Instandsetzung in der Markenwerkstatt sind in der Pandemiezeit als erforderlich und notwendig anzusehen und erstattungsfähig. Verbringungskosten von der Markenwerkstatt zur Lackiererei sind erstattungsfähig, wenn diese im Gerichtsbezirk ortsüblich sind und die Markenwerkstatt keine eigene Lackiererei in der Nähe hat. Die Übertragung des Werkstattrisikos auf den Schädiger tritt erst ein, wenn der Geschädigte den Rechnungsbetrag vollständig an die Reparaturwerkstatt gezahlt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |