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Ein Ersatz des Substanzschadens in Form von fiktiven Reparaturkosten und merkantiler Wertminderung wegen Besitzverletzung scheidet für einen berechtigten Besitzer aus, wenn dieser weder die Pflicht zur Instandsetzung gegenüber dem Sicherungseigentümer übernommen hat noch ihm die Ersetzungsbefugnis zur Geltendmachung fiktiver Herstellungskosten übertragen wurde. Der Substanzschaden und die Wertminderung sind grundsätzlich dem Eigentümer zustehende Ansprüche. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |