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Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl LR90-235/P aus einer Entfernung von 312m weitet sich der Zielerfassungsbereich des Geräts derart aus, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Lasermessstrahlen auf hinter oder neben dem anvisierten Fahrzeug fahrende Fahrzeuge treffen und die Messwertbildung störend beeinflussen. Eine Messwertbildung ausschließlich bezogen auf das anvisierte Fahrzeug ist nur bei zusätzlicher Plausibilitätskontrolle durch den Messbeamten sichergestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |