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Ein vom sog. "Diesel-Abgasskandal" betroffenes Fahrzeug weist einen Sachmangel auf, da die beworbenen Abgaswerte und die Euro 5-Norm nicht eingehalten werden. Der Käufer kann in einem solchen Fall vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne zuvor eine Nachbesserung durch ein Softwareupdate abwarten zu müssen, da diese unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit kann sich aus der Ungewissheit des Erfolgs der Nachbesserung, der langen Vorlaufzeit und der Gefahr eines merkantilen Minderwerts ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |