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Vorschriftszeichen nach der Straßenverkehrsordnung sind verwaltungsrechtliche Allgemeinverfügungen, die bis zu ihrer Beseitigung Beachtung finden und befolgt werden müssen; sie sind nur bei offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder objektiver Unklarheit nichtig. Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs haben Rechtssatzqualität und sind für die Gerichte verbindlich, lassen jedoch die Berücksichtigung von Umständen des Einzelfalls zu, die ein Abweichen vom Regelfall rechtfertigen können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |