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Eine arglistige Täuschung beim Fahrzeugkauf liegt vor, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Lenkgetriebeschaden nicht offenbart. Die Kenntnis des Verkäufers kann durch eine von ihm versandte SMS bewiesen werden, selbst wenn der SMS-Verkehr auf seinem Mobiltelefon nachträglich manipuliert wurde, insbesondere wenn auf dem Mobiltelefon des Käufers keine App zur Erstellung von "Fake SMS" gefunden wurde. Neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen auch Schadensersatzansprüche für Reparatur- und Gutachterkosten sowie vorgerichtliche Anwaltskosten aus c.i.c. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |