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Ein Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Verkehrsrechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sog. "Dieselskandal" besteht nicht, da diese Ansprüche nicht vom Versicherungsschutz der Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |