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Zur Frage der Verjährung eines zunächst an einen Prozessfinanzierer abgetreten und später an den Geschädigten rückabgetretenen und dann von diesem gerichtlich verfolgten Schadensersatzanspruchs, wenn eine zwischenzeitlich vom Prozessfinanzierer erhobene Klage mangels Aktivlegitimation des Prozessfinanzierers rechtskräftig abgewiesen wurde. Zu den (fehlenden) Voraussetzungen des § 852 BGB im Rahmen einer Schadensersatzklage gegen den Hersteller des Motors (wie BGH VII ZR 442/21 und BGH Via ZR 441/21). (Leitsätze des Gerichts) |