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Die Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung kann aus einem formell wirksamen Stichentscheid folgen, der Bindungswirkung entfaltet. Ein solcher Stichentscheid muss ausreichend begründet sein und die Punkte aufgreifen, auf die der Versicherer seine Deckungsablehnung stützte, wobei auch neue Gesichtspunkte berücksichtigt werden dürfen, die den Einwänden des Versicherers entgegenwirken. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |