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Ein Kraftfahrzeug mit einer Motorsteuerungssoftware, die den Prüfstandlauf erkennt und den Stickoxidausstoß in gesetzlich unzulässiger Weise reduziert, ist mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, da dies gegen Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO (EG) 715/2007 iVm Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 verstößt. Ein Anspruch auf Nachlieferung eines fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion besteht jedoch nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |