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Ein Fahrzeug, das mit einer Software ausgestattet ist, die zur Verbesserung der Stickoxidwerte nur im Rollprüfstand führt, ist sachmangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB. Die grundsätzlich erforderliche Fristsetzung zur Nacherfüllung ist für den Käufer unzumutbar (§ 440 S. 1 Var. 3 BGB), wenn die Dauer der Nachbesserung an ein behördliches Genehmigungsverfahren gebunden und somit nicht bestimmbar ist. Ein zeitlich nicht begrenzbares Nachbesserungsrecht widerspricht europarechtlichen Wertungsvorgaben und kann dem Käufer nicht zugemutet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |