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Eine Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Nichteignung schließen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer rechtmäßigen Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht nachkommt. Eine solche Anordnung ist materiell rechtmäßig, wenn Straftaten, insbesondere Körperverletzungsdelikte, Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential geben, das sich auch in konflikthaften Verkehrssituationen auswirken kann, und dies auch bei länger zurückliegenden Vorfällen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |