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Eine mangelhafte Reparaturleistung liegt vor, wenn die Reparatur nicht sach- und fachgerecht durchgeführt wird, insbesondere wenn der Unternehmer bei wiederholten Beanstandungen des Kunden nicht über den Austausch verschleißrelevanter Bauteile berät, obwohl dies angezeigt wäre und dem Kunden keine Kosten entstünden. Die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, wenn der eingetretene Schaden durch ein Nacherfüllungsverlangen nicht mehr beseitigt werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |