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Der Käufer eines Fahrzeugs kann erwarten, dass die im Verkaufsprospekt angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte unter Testbedingungen reproduzierbar sind. Erhebliche Abweichungen von diesen Werten (hier 12 % bis 14,7 %) begründen einen Sachmangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Bei der Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs sind die Rollwiderstandswerte des konkreten Fahrzeugs und nicht die im Homologationsverfahren zugrunde gelegten theoretischen Werte zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |