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Eine Regelung in den Versicherungs- und Tarifbedingungen eines Kfz-Haftpflichtversicherers, wonach bei unzutreffenden Angaben im Versicherungsantrag zu Merkmalen der Beitragsberechnung rückwirkend der Beitrag gilt, der den tatsächlichen Merkmalen entspricht, ist wegen Verstoßes gegen § 19 VVG unwirksam (Leitsätze des Gerichts) |