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Ein Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme in Form einer Fahrzeugversetzung ist rechtmäßig, wenn das Fahrzeug verbotswidrig auf einem Sonderparkplatz für schwerbehinderte Menschen abgestellt wurde und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte. Ein Anhörungsmangel vor Erlass des Kostenbescheides ist unbeachtlich, wenn es sich um eine gebundene Entscheidung handelt und offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (§ 46 VwVfG NRW). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |