Das Verkehrslexikon
Das kostenpflichtige Abschleppen von verbotswidrig auf Behindertenparkplätzen geparkten Fahrzeugen
Gliederung:
Allgemeines:
Abschleppkosten allgemein
Abschleppkosten bei behördlich angeordneter-Kfz.-Umsetzung
Behindertenparkausweis - Gehbehinderung - Hilfsperson
Behindertenparkplätze - Parkerleicherungen für Behinderte
VG Saarlouis v. 06.07.2000:
Ragt der Pkw eines persönlich nicht dazu Berechtigten ca. 1,20 m in einen großzügig dimensionierten personalisierten Behindertenparkplatz hinein und liegt der Berechtigungsausweis nicht im Fahrzeug aus, so ist dessen kostenpflichtige Umsetzung rechtmäßig.
OVG Schleswig v. 19.03.2002:
Ein verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug darf sofort abgeschleppt werden.
BVerwG v. 11.08.2003:
Eine Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen das Gebot, schwerbehinderten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Parkplätze freizuhalten, verstößt auch dann nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn zum Zeitpunkt der Maßnahme weitere (hier: sieben) Schwerbehinderten-Plätze frei waren
OVG Koblenz v. 25.01.2005:
An der Umsetzung eines ohne sichtbar ausgelegten Berechtigungsausweises auf einem Behindertenparkplatz abgestellten Fahrzeugs besteht ein besonderes öffentliches Interesse.
VG Hamburg v. 22.02.2008:
Sofern das Verkehrszeichen 314 nicht mit Richtungspfeilen versehen ist, kann der Verkehrsteilnehmer nur im Zusammenhang mit Markierungslinien auf der Fahrbahn erkennen, wo es gelten soll. Denn aus der Straßenverkehrsordnung ergibt sich nicht, ob der Geltungsbereich des Verkehrszeichens 314 (in Fahrtrichtung) vor dem Zeichen und/oder neben dem Zeichen und/oder hinter dem Zeichen gilt. Für einen Außenstehenden ist nicht erkennbar, ob eine straßenbauliche Maßnahme, wie eine Bordsteinabsenkung, im inhaltlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit Verkehrsregelungen steht. Aus der Lage einer Bordsteinabsenkung ergibt sich somit mangels Markierungen auf der Fahrbahn nicht, ob ein Behindertenparkplatz vor oder nach dem Verkehrszeichen 314 gelegen ist.
OVG Münster v. 17.02.2009:
Ein Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ("aG") ist nur dann berechtigt, einen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte zu benutzen, wenn er seinen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellten besonderen Parkausweis gut lesbar im geparkten Fahrzeug auslegt.
VG Saarlouis v. 13.05.2009:
Ragt ein Fahrzeug verbotswidrig auch nur mit einem Teil, z. B. dem Heck, in einen Behindertenparkplatz hinein, ist dessen gebührenpflichtiges Umsetzen verhältnismäßig und rechtmäßig.
VG Hamburg v. 27.09.2010:
Wird in einer Einbahnstraße durch zwei auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge die Benutzung eines zwischen Fahrbahn und Gehweg eingerichteten Behindertenparkplatzes unmöglich gemacht, ist es grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, das in Fahrtrichtung gesehen vordere Fahrzeug abschleppen zu lassen. Gründe, den betreffenden Fahrzeughalter von den Kosten der Maßnahme freizuhalten, liegen regelmäßig nicht vor.
VG Düsseldorf v. 15.03.2011:
Voraussetzung für die Parkberechtigung auf einem dafür ausgewiesenen Behindertenparkplatz ist gemäß § 42 Abs. 4 Ziffer 2 Satz 2 StVO, dass der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt wird. Eine Kopie des Schwerbehindertenparkausweises, wie sie im vorliegenden Fall unstreitig verwendet wurde, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Um Missbrauch vorzubeugen und auszuschließen, dass ein ausgestellter Schwerbehindertenparkausweis zeitgleich mehrfach verwandt werden kann, muss der amtliche Parkausweis, also das Original des Ausweises ausgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, ist das kostenpflichtige Umsetzen des Kfz rechtmäßig.
VG Neustadt v. 13.09.2011:
Ein Fahrzeug, das verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz geparkt ist, darf ohne das Erfordernis der konkreten Beeinträchtigung eines parkberechtigten Verkehrsteilnehmers sofort abgeschleppt werden. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Maßnahme andere Behindertenparkplätze auf derselben Parkfläche unbesetzt sind.
VG Düsseldorf v. 29.01.2013:
Durch das Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol zum Zeichen 314 (Parken) ist die Parkberechtigung für die entsprechende Parkfläche auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung beschränkt. Anderen Fahrern ist das Parken auf dieser Fläche damit verboten. Die Parkerlaubnis gilt - auch für den berechtigten Personenkreis - nur, wenn der Parkschein gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. Bei verbotswidrigem Parken ist das behördlich angeordnete Abschleppen rechtmäßig.
VGH Kassel v. 05.03.2014:
Der Behindertenausweis berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz. Das durch Verkehrszeichen angeordnete Wegfahrgebot kann - wenn der Störer abwesend ist - ohne Androhung im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden. Auf Behindertenparkplätzen dürfen unberechtigt abgestellte Fahrzeuge regelmäßig auch dann zwangsweise entfernt werden, wenn ein Berechtigter nicht konkret gehindert wird zu parken.
Amtsgericht München v. 13.10.2021:
Zum Hakenrisiko und Schutz des Geschädigten bei überhöhten Abschleppkosten nach Verkehrsunfall
Amtsgericht Schweinfurt v. 11.10.2021:
Zur Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten (ex ante) und Mietwagenkosten (Schwacke-Liste) nach Verkehrsunfall
BGH v. 17.11.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Verwahrkosten nach Abschleppen eines unbefugt auf Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs
BVerwG v. 24.05.2018:
Zur Vorlaufzeit von drei vollen Tagen für Haltverbotszeichen bei Abschleppkosten aus nachträglich eingerichteter Zone
BVerwG v. 06.04.2016:
Zur Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr und der Nachschaupflicht des Verkehrsteilnehmers
BVerwG v. 10.03.2026:
Rechtswegbestimmung bei privatrechtlichem Abschleppauftrag nach Polizeivermittlung
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.01.2025:
Abschleppen ohne Fahrerkontakt bei unbekanntem Aufenthaltsort trotz Mobilfunknummer im Fahrzeug
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.06.2014:
Zur Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids für die Versetzung eines Falschparkers auf einem Schwerbehindertenparkplatz
Verwaltungsgericht Köln v. 17.07.2014:
Zum Abschleppen eines Fahrzeugs, das teilweise auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 11.03.2014:
Parken auf Schwerbehindertenparkplatz: Geltung zeitlicher Beschränkungen an Feiertagen
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.02.2014:
Anforderungen an mobile Haltverbotsbeschilderung und die 72-Stunden-Vorlaufzeit für Abschleppmaßnahmen
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.02.2013:
Zur Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen und der Kostenpflicht bei Parkverstößen; keine Ermittlungspflicht des Fahrers.
Verwaltungsgericht Aachen v. 04.01.2013:
Abschleppkosten bei unberechtigtem Parken auf Schwerbehindertenparkplatz; Fristbeginn bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung
Verwaltungsgericht Münster v. 14.11.2011:
Verwaltungsgebühr für eingeleitete, aber abgebrochene Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens auf Schwerbehinderten-Parkplatz
Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 27.07.2009:
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei unberechtigtem Parken auf Schwerbehindertenparkplatz
Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.03.2009:
Erfordernis des Original-Parkausweises für Schwerbehinderte auf Sonderparkplätzen
Verwaltungsgericht Köln v. 30.06.2008:
Zum Abschleppen eines unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellten Fahrzeugs und den Kosten einer Leerfahrt
Verwaltungsgericht Köln v. 23.06.2008:
Zur Kostenpflicht für eine Leerfahrt bei Abschleppauftrag auf einem Behindertenparkplatz
Verwaltungsgericht Köln v. 25.10.2007:
Zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens bei unberechtigtem Parken auf Schwerbehindertenparkplatz und den Kosten einer Leerfahrt
Verwaltungsgericht Köln v. 11.10.2007:
Abschlepp-Leerfahrtkosten bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplatz mit fremdem Schwerbehindertenausweis
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