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Der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) lässt die Kraftfahreignung entfallen, unabhängig davon, ob unter dem Einfluss der Betäubungsmittel ein Kraftfahrzeug geführt wurde. Die Wiedererlangung der Kraftfahreignung setzt den Nachweis eines hinreichend langen Abstinenzzeitraums (im Regelfall mindestens ein Jahr) sowie, bei vorangegangener Abhängigkeit, eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung voraus, nachzuweisen durch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten im Neuerteilungsverfahren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |