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Die Ablehnung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Antragsteller aufgrund eines nicht überwundenen Alkoholmissbrauchs zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die Ungeeignetheit ergibt sich aus einem zu Recht angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachten, das nach einer Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75 Promille Alkoholmissbrauch feststellt und eine Wiederherstellung der Eignung verneint. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |