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Die Übertragung der Straßenreinigungspflicht (Sommerreinigung und Winterdienst) für den Gehweg vor einem Grundstück umfasst auch die Winterwartung auf einer noch in Planung befindlichen, an den vorhandenen Gehweg unmittelbar angrenzenden Fahrgastaufstellfläche (Buskap), da diese nach ihrer Fertigstellung tatsächlich und rechtlich Teil des Gehweges sein wird. Die satzungsgemäße Erfüllung der Winterdienstpflicht auf dem Buskap ist für den Anlieger zumutbar, da sie nur einen geringen zusätzlichen Mehraufwand erfordert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |