|
Ein provozierter Unfall liegt vor, wenn der angeblich Geschädigte durch sein Verhalten oder seine Fahrweise vorsätzlich einen Unfall und damit einen Schaden verursacht, um den Unfallgegner auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird nicht rechtswidrig in das Eigentum eingegriffen, da es dem Geschädigten gerade auf die Beschädigung seines Eigentums ankommt. Die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat, obliegt dem Schädiger bzw. dessen Versicherung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |