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Das Amtsgericht Olpe hat über ein Schadensersatzverlangen des Klägers für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall entschieden. Streitig war insbesondere die Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten, die Angemessenheit der Mietdauer, die Berücksichtigung von Altersherabstufungen des Fahrzeugs, pauschale Aufschläge für unfallbedingte Zusatzleistungen sowie die Erstattungsfähigkeit von Kosten für Vollkaskoversicherung und Endreinigung. Die Klage wurde im tenorierten Umfang als begründet angesehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |