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Ein Anspruch auf Versicherungsleistung wegen des Diebstahls eines Oldtimers besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl nicht nachweisen kann und zudem arglistige Täuschungen über den Erwerb und die Identität des Fahrzeugs vorliegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |