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1. Es bestehen Zweifel, ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass im Rahmen des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine bloße mittelbare Einwirkung des gefährlichen Werkzeugs nicht ausreicht, gefolgt werden kann, da die Formulierung "mittels" lediglich eine Kausalitätsbeziehung umschreibt und sich die Gefährlichkeit des Werkzeugs ggf. auch bei nur mittelbarer Wirkung entfalten kann. 2. Zu den Anforderungen der Feststellungen bei einer Aburteilung nach § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB. (Leitsätze des Gerichts) |