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Ein Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall ist nicht feststellbar, wenn der Kläger weder sein Eigentum am Fahrzeug noch die Abgrenzung des geltend gemachten Schadens von vorangegangenen, ähnlichen Schäden nachweisen kann, obwohl ihm dies gerichtlich aufgegeben wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |