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Die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage ist auch zulässig, wenn der Halter eines auch von den Mitarbeitern der Firma genutzten Fahrzeugs keine Vorsorge getroffen hat, den Fahrer bei einem Verkehrsverstoß umgehend benennen zu können. Zur Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörden auf Antrag des Halters ein Hochglanzfoto zu erstellen. (Leitsätze des Gerichts) |