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Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren. Dazu muss der Geschädigte detailliert darlegen und beweisen, dass der Vorschaden in dem von dem neuen Unfall betroffenen Bereich zum Zeitpunkt des jetzigen Unfalls fachgerecht und ordnungsgemäß beseitigt wurde. Dies gilt auch, wenn der Vorschaden bei einem Vorbesitzer entstanden ist und der Kläger sich die notwendigen Kenntnisse verschaffen muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |