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Die beabsichtigte Klage bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Aktivlegitimation hinsichtlich der streitgegenständlichen Schäden am Pkw nicht schlüssig dargelegt wird, insbesondere bei Bestreiten des Erwerbs und fehlender Substantiierung der früheren Eigentümerstellung. Bei einem Verkehrsunfall an einem unfallvorgeschädigten Kraftfahrzeug muss der Geschädigte den Vorschaden und dessen Reparatur im Rahmen der Geltendmachung des neuen Schadens konkret und im Einzelnen darlegen. Auch ein Schmerzensgeldanspruch ist nicht schlüssig dargelegt, wenn es an einer hinreichend substantiierten Darlegung der erlittenen Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie der damit einhergehenden Schmerzen und Beschwerden fehlt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |