|
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall sind Ausmaß und Schwere der Verletzungen, Dauer der Behandlungen, dauernde Behinderungen sowie eine Mitverschuldensquote zu berücksichtigen. Schmerzensgelderhöhend wirkt sich aus, wenn der Unfallverursacher alkoholisiert war. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann im Wege der Legalzession gemäß § 116 SGB X auf die Berufsgenossenschaft übergehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |