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Der Mieter eines Wohnmobils haftet nicht für die Selbstbeteiligung einer Kaskoversicherung bei einem unverschuldeten Wildschaden, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters eine verschuldensunabhängige Haftung nicht ausdrücklich vorsehen. Eine solche Regelung widerspricht dem gesetzgeberischen Grundgedanken aus § 538 BGB und bedürfte einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Beweislast für ein Verschulden des Mieters liegt beim Vermieter. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |