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Ordnet die Verwaltungsbehörde die sofortige Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung an, kann das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherstellen, wenn die Verfügung offensichtlich rechtswidrig ist oder das Aufschubinteresse des Antragstellers das Vollziehungsinteresse überwiegt. Ein tatsächlich vorgelegtes Gutachten über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) darf für die Frage der Kraftfahreignung verwertet werden, auch wenn die Rechtmäßigkeit der Gutachtenaufforderung fraglich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |