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Schäden, die nach Sachverständigengutachten nicht auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen sind, sind nicht erstattungsfähig. Verbringungskosten sind bei fiktiver Schadensabrechnung nicht erstattungsfähig, wenn nicht erkennbar ist, dass sie bei einer Reparatur konkret anfallen würden oder der Geschädigte nicht vorträgt, dass sämtliche örtliche Fachwerkstätten derartige Kosten erheben. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Haftpflichtversicherers besteht, wenn der Geschädigte eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs trotz Aufforderung verweigert, insbesondere bei Verdacht auf Vorschäden, wodurch der Versicherer nicht in Verzug gerät. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |