|
Eine Distorsion der Hals- und Brustwirbelsäule nach einem Verkehrsunfall stellt eine eher geringfügige Verletzung dar, für die ein Schmerzensgeld von 1.200 € als ausreichend erachtet wird. Ein Haushaltsführungsschaden ist nicht ausreichend dargetan, wenn der arbeitslose Kläger behauptet, sämtliche Haushaltsarbeiten allein zu verrichten, obwohl seine Ehefrau als Hausfrau tätig ist, und die erlittenen Distorsionen die Ausführung der Arbeiten nicht über einen unerheblichen Bereich hinaus beeinträchtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |