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Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und der Angeklagte wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, wobei die Strafaussetzung zur Bewährung entfällt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |